NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK THÜRINGEN

NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK THÜRINGEN

Datum/Zeit
22/01/2025
18:30 Uhr

Ver­an­stal­tungs­ort
ratio­mat Küchen­stu­dio Erfurt
Juri-Gaga­rin-Ring 21
99084 Erfurt


Neue Kon­takte knüp­fen & Bezie­hun­gen intensivieren

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüs­sung und Kurz­vor­trag www​.ratio​mat​.de
19:15 Uhr Jed­er Teil­nehmer stellt sich in 45 Sekun­den den ande­ren Teil­nehmern vor
20:15 Uhr Net­zw­erken bei Imbiss und Getränken
21:30 Uhr Veranstaltungsende

Das bere­its tra­di­tionelle Neu­jahrstr­e­f­fen vom Net­zw­erk Thü­rin­gen bie­tet Geschäfts­führern und Füh­rungs­kräf­ten aus der Region eine per­fek­te Plat­tform, um direkt zu Jahres­be­ginn Beziehun­gen zu inten­sivieren und neue Kon­tak­te zu knüpfen.

Nach ein­er Begrü­ßung hat JEDER der Teil­nehmer die Mög­lich­keit, sich und sein Unter­neh­men in 45 Sekun­den kurz vor­zu­stel­len. Danach beste­ht – bei Imbiss und Geträn­ken – die Chance mit den ande­ren Teil­nehmern ins Gespräch zu kom­men und so neue Geschäft­skon­tak­te zu knüpfen.

Wir freuen uns auf Sie und einen abwech­slungsre­ichen Abend mit vie­len neue Kontakten.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Ver­an­stal­tung sind fol­gende Leis­tun­gen ent­hal­ten: Vor­trag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Ver­an­stal­tung mög­lich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Per­son ist jeder­zeit mög­lich. Pro­gramm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass behält sich der Ver­an­stal­ter vor. Für even­tu­ell auf­tre­tende Per­so­nen- und Sach­schä­den wird keine Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.