NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK THÜRINGEN

NEUJAHRSEMPFANG NETZWERK THÜRINGEN

Datum/Zeit
22/01/2026
18:30 Uhr

Ver­an­stal­tungs­ort
ratio­mat Küchen­stu­dio Erfurt
Juri-Gaga­rin-Ring 21
99084 Erfurt


Neue Kon­takte knüp­fen & Bezie­hun­gen intensivieren

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Jeder Teil­neh­mer stellt sich
in 45 Sekun­den den ande­ren Teil­neh­mern vor.
20:15 Uhr Netz­wer­ken bei Imbiss und Getränken

Das bereits tra­di­tio­nelle Neu­jahrs­tref­fen vom Netz­werk Thü­rin­gen bie­tet Geschäfts­füh­rern und Füh­rungs­kräf­ten aus der Region eine per­fekte Platt­form, um direkt zu Jah­res­be­ginn bestehende Kon­takte zu inten­si­vie­ren und neue Bezie­hun­gen zu knüpfen.

Nach der Begrü­ßung hat JEDER Teil­neh­mer die Mög­lich­keit, sich und sein Unter­neh­men in 45 Sekun­den kurz vor­zu­stel­len. Danach besteht – bei Imbiss und Geträn­ken – die Chance mit den ande­ren Teil­neh­mern ins Gespräch zu kom­men und so neue Geschäfts­kon­takte zu knüp­fen. Wir freuen uns auf Sie und einen abwechs­lungs­rei­chen Abend.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Ver­an­stal­tung sind fol­gende Leis­tun­gen ent­hal­ten: Vor­trag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Ver­an­stal­tung mög­lich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Per­son ist jeder­zeit mög­lich. Pro­gramm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass behält sich der Ver­an­stal­ter vor. Für even­tu­ell auf­tre­tende Per­so­nen- und Sach­schä­den wird keine Haf­tung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.